Die Bundesregierung plant, die Abtreibung nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern in den drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung abzufragen. Somit wäre sie die einzige chirurgische Maßnahme, die im Studium gelehrt und gelernt werden muss. Ziel ist es, die Abtreibung als „normale Therapie“ erscheinen zu lassen. Deshalb soll sie auch Kassenleistung werden. Doch ist sie keine Therapie, die eine Erkrankung heilt, sondern zielt allein darauf hin, das Leben des heranwachsenden Kindes zu beenden. Das Vorhaben bagatellisiert die Abtreibung. Denn die Einbindung ins Studium suggeriert, jeder Arzt könne sie durchführen, was eine Geringschätzung der Gesundheit von Frauen in einer Notsituation offenbart. ...
Der Arzt wird zum Funktionär
Die Maßnahme, Abtreibung ins Medizinstudium zu integrieren, verletzt die Gewissensfreiheit der Ärzte, schreibt Paul Cullen in einem Gastbeitrag.
