Frau Rabbinerin Deusel, eine rituelle Beschneidung kleiner Kinder soll jetzt in Deutschland als Körperverletzung strafbar sein. Wie bewerten Sie dieses Urteil? Es gilt zunächst für den Einzelfall, aber es ist davon auszugehen, dass sich andere Gerichte darauf beziehen werden. Insofern muss die Frage auf höchstrichterlicher Ebene noch einmal behandelt und entschieden werden. Das Urteil kann so nicht stehenbleiben. Sie sind seit zwölf Jahren auch für rituelle Beschneidungen qualifiziert. Wie gehen Sie selbst mit der neuen Rechtslage um? Momentan mache ich aus zeitlichen Gründen keine rituellen Beschneidungen. Aber ich würde schon erst einmal abwarten, bis Rechtssicherheit da ist. Nur kann das sehr lange dauern. Es ist den ...
„Das Urteil kann so nicht stehenbleiben“
Rabbinerin und Kinderurologin, Antje Yael Deusel, kritisiert Richterspruch zu Beschneidung. Von Christoph Renzikowski