Nicht nur die Geburt eines ungewollten behinderten, sondern auch eines gesunden Kindes kann in Österreich in Zukunft Schadensersatzansprüche begründen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Damit wollen die Richter dem Vorwurf der Diskriminierung von Behinderten entgegenwirken. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine mangelhafte ärztliche Aufklärung oder ein Arztfehler.
Gastbeitrag
Das Ja zum Leben wird bestraft
Der österreichische Staat bestraft Lebensbejahende, kritisiert die Wiener Bioethik-Referentin Antonia Busch-Holewik in einem Gastbeitrag.