Am Sonntag jährt sich zum 30. Mal der Jahrestag des sogenannten 2. Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung, mit der die Richter des Zweiten Senats das von SPD und FDP erarbeitete und vom Bundestag mehrheitlich beschlossene Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juni 1992 in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärten, mündete schließlich in das „Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz“ vom 21. August 1995. Obgleich dieses in der Vergangenheit mehrfach modifiziert wurde, bildet es im Wesentlichen nach wie vor die Grundlage für die rechtliche Regelung der Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen in Deutschland.
Leitartikel
Das Ende des Dramas ist machbar
Statt nach ihren „Interessen“ müssen Menschen wieder mehr nach ihrer „Natur“ und der Ordnung der Dinge fragen.