Berlin (DT/dpa) Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Der Bundestag beschloss gestern mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ können aber künftig weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Das Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel nicht.