Berlin (DT/KNA) Eltern können totgeborene Kinder unter 500 Gramm künftig mit eigenem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend. „Die Trauer der Eltern wird dadurch nicht geringer, aber ein würdiger Abschied ist möglich“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag vor Journalisten in Berlin. So könnten jetzt Eltern ihren „Sternenkindern“ auch offiziell einen Namen geben und diesen eintragen lassen. Zudem setzt das Gesetz eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.