Wer das Töten gesetzlich erlaubt, muss es regeln. Für die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dieser Umstand nicht neu. Geradezu mutwillig haben sie, seit Anfang der siebziger Jahren in Europa die ersten Staaten darangingen, die Tötung von Kindern im Mutterleib straffrei zu stellen, mit der gesetzlichen Regelung der Tötung wehrloser Menschenleben Erfahrung um Erfahrung angehäuft. Die Niederlande, Belgien und jetzt auch Luxemburg haben es dabei nicht belassen und auch das Töten von Menschen am Lebensende gesetzlich geregelt.