Herr Professor Bauer, in einem Interview kritisierte Caritaspräsident Prälat Peter Neher, dass das Bundesverfassungsgericht einzig die Selbstbestimmung als Kriterium für Leben und Tod angesehen hat. Welcher Begriff liegt der Selbstbestimmung in der Medizinethik zugrunde? Oft wird in der Medizinethik von „Autonomie“ gesprochen. Die Kantische Autonomie bedeutet, der Mensch gibt sich eigene Gesetze der Vernunft und handelt vernünftig. Das ist etwas anderes, als es das Bundesverfassungsgericht definiert hat? Die Kantische Autonomie ist das Gegenteil einer Form der Selbstbestimmung, die in die Beliebigkeit mündet. Das Bundesverfassungsgericht versteht Selbstbestimmung nicht wie Kant, sondern im Sinne des Persönlichkeitsrechts ...
Heidelberg
„Sterbehilfe wird nicht mehr zu bremsen sein“
Welche Rolle spielt das Selbstbestimmungsrecht im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassunsgerichtes zur sogenannten Sterbehilfe? Ein Interview mit dem Medizinethiker Professor Axel W. Bauer.