Karlsruhe (DT/KNA) Der Staat muss sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um den Schutz Minderjähriger vor Internet-Pornografie kümmern. Das Gericht wies nach Angaben vom Mittwoch drei Verfassungsbeschwerden zurück, die sich gegen das Verbot der Verbreitung sogenannter einfacher internet-pornografischer Darbietungen wandten. Die Richter betonten, auch wenn der Zugang nicht völlig verhindert werden könne, so könne die Nutzung aber zumindest verringert werden. Die gefährdende Wirkung von Pornografie sei „durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet“.