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Rechtsstaat oder keiner?

Warum die „Causa Cullen“, die derzeit an der Universität Münster verhandelt wird, keine Posse ist, sondern die Systemfrage stellt. Ein Kommentar.
Debatte um Rechtsstaat
Foto: Sonja Wurtscheid (dpa) | Das Recht, öffentlich einen Standpunkt zu vertreten oder eine Meinung zu äußern, kommt in demokratisch verfassten Staaten jeder Person zu, nicht bloß den Mutigen oder Furchtlosen.

„Alles soziale Leben ist Konflikt.“ Sollte der Soziologe Ralf Dahrendorf (1929–2009) mit dieser These tatsächlich den Nagel auf den Kopf getroffen haben, gibt es für ein Gemeinwesen kaum Wichtigeres, als zwei Fragen zu beantworten: Wie lassen sich soziale Konflikte so bewältigen, dass diese ihm zuträglich sind? Und: Wie lassen sie sich – wo dies unmöglich ist – zumindest so gestalten, dass sie als aushaltbar betrachtet werden können? Wer meint, darauf keine Antwort finden zu müssen, legt – obgleich er untätig bleibt – paradoxerweise die Lunte an das Gemeinwesen. Einen Rahmen für die zureichende Beantwortung beider Fragen liefert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

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