Wie bewertet die COMECE den Vertrag von Lissabon im Hinblick auf das Verhältnis Kirchen-Staat auf europäischer Ebene? Wir denken schon, dass der Lissabon-Vertrag wesentliche Fortschritte bringen wird – einerseits durch den neuen Artikel 17, der festschreibt, dass die Union den Status der Kirchen nach dem Recht ihrer Mitgliedsstaaten achten muss. Zudem schreibt Absatz 3 dieses Artikels einen transparenten und regelmäßigen Dialog zwischen der EU und den Kirchen fest – auch das ist neu. Die eigentliche Herausforderung wird nun, diesen Artikel 17 mit Leben zu erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei nach wie vor unterschiedliche Traditionen innerhalb der Europäischen Union: Nicht alle Verantwortlichen in der EU kommen ja aus der ...
„Lissabon-Vertrag wird für die Kirche Fortschritte bringen“
Thomas Pikartz, Rechtsberater der COMECE, über das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Europäischen Union