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„Lissabon-Vertrag wird für die Kirche Fortschritte bringen“

Thomas Pikartz, Rechtsberater der COMECE, über das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Europäischen Union

Wie bewertet die COMECE den Vertrag von Lissabon im Hinblick auf das Verhältnis Kirchen-Staat auf europäischer Ebene? Wir denken schon, dass der Lissabon-Vertrag wesentliche Fortschritte bringen wird – einerseits durch den neuen Artikel 17, der festschreibt, dass die Union den Status der Kirchen nach dem Recht ihrer Mitgliedsstaaten achten muss. Zudem schreibt Absatz 3 dieses Artikels einen transparenten und regelmäßigen Dialog zwischen der EU und den Kirchen fest – auch das ist neu. Die eigentliche Herausforderung wird nun, diesen Artikel 17 mit Leben zu erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei nach wie vor unterschiedliche Traditionen innerhalb der Europäischen Union: Nicht alle Verantwortlichen in der EU kommen ja aus der ...

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