Häme und Spott waren zu erwarten, logische Fehlschlüsse auch. Das ist gängige Münze bei Ideologen und manche rotgrünen Politiker waren nach dem Urteil zum Betreuungsgeld damit auch schnell auf dem gleichgesinnten Medienmarkt. Aber das Urteil ist ambivalent, trotz des einstimmigen Votums der Richter. Zwar ist die Kompetenzzuweisung an die Länder nicht zu beanstanden, Kinderbetreuung ist nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine kommunale Aufgabe und für die Finanzausstattung der Kommunen sind die Länder verantwortlich. Es gab übrigens auch vor Beginn der Krippenoffensive vor zehn Jahren eine Diskussion unter Fachleuten darüber.
Leitartikel: Die Fahnenflucht der Richter
Von Jürgen Liminski