Morgen befassen sich die Ländergesundheitsminister und der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit der von Union und FDP vereinbarten „kritischen Überprüfung“ des Transplantationsgesetzes. Laut dem dürfen Organe nur solchen für hirntot erklärten Patienten entnommen werden, die sich selbst zu Spendern erklärt haben oder deren Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Nach dem Willen der Politik soll diese „erweiterte Zustimmungslösung“ nun ausgedient haben.
Kommentar: Zwischen Pest und Cholera
Von Stefan Rehder