Es gibt kein Recht auf Selbstmord. Wäre es anders, gehörte jeder bestraft, der einen Suizidenten vom Strick abschneidet oder aus dem Wasser fischt. Polizisten und Feuerwehrleute müssten Anrufern, die damit drohen, sich von einer Brücke zu stürzen, „viel Erfolg“ wünschen, anstatt den Hörer an einen Psychologen weiterzureichen. Weil in Gesellschaften mit liberalen Abtreibungsgesetzen dergleichen zwar noch nicht üblich, das Gegenteil aber auch nicht mehr als selbstverständlich gilt, ist es durchaus bemerkenswert, was sich derzeit in der Schweiz ereignet.