Wiesbaden (DT/KNA) Die hessische Landesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht eine Abschaffung des sogenannten Reuemonats vor, wonach ein Kirchenaustritt erst verzögert wirksam wird. Zudem greift der Entwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, wonach Lebenspartner bei der Einkommenssteuer und damit auch in der Kirchensteuer mit Eheleuten gleichgestellt werden müssen.