Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Rechte von homosexuellen Lebensgemeinschaften gestärkt. Lesben und Schwule mit eingetragener Lebenspartnerschaft dürften bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen (1 BvR 2464/07). Lebenspartner lebten „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“, heißt es in dem Urteil.