Berlin (DT/dpa) Leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten – auch wenn das Kind von einem anderen Mann großgezogen wird. Das Kabinett verständigte sich am Mittwoch auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheidet. Bislang konnten die biologischen Väter einen Kontakt nur dann gegen den Willen der Mutter oder des rechtlichen Vaters erzwingen, wenn sie bereits eine enge persönliche Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut hatten. Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.