Seit 1. August wendet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in bestimmten Konstellationen von Kirchenasyl eine Überstellungsfrist von achtzehn statt sechs Monaten an. Grund dafür sei, dass die Kirchen zu wenig Härtefalldossiers eingereicht und sich somit von der 2015 getroffenen Vereinbarung entfernt hätten. Damals hatte man sich geeinigt, dass ein Kirchenasyl durch ein Dossier zu begründen ist. Das Bundesamt prüft dann, ob besondere Härten vorliegen, die einer Überstellung des Flüchtlings in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entgegenstehen.
Gastkommentar: Kirchenasyl – wie geht es weiter
Anstelle der Verschärfung von Kirchenasyl wäre eine Vermeidung von Härten wünschenswert gewesen. Von Bruder Dieter Müller SJ