Paris (DT/KNA) Frankreichs Verfassungsrat muss sich mit der Zulässigkeit der standesamtlichen Eheschließung für Homo-Paare befassen. Der Kassationshof als oberste Gerichtsinstanz des Landes legte dem Verfassungsrat die Frage vor, ob das Verbot der sogenannten Homo-„Ehe“ verfassungsgemäß sei, berichteten französische Medien am Mittwoch. Zur Begründung habe der Kassationshof die Fortentwicklung der Moralvorstellung in der Gesellschaft und die Zulassung gleichgeschlechtlicher Paare zur Eheschließung in anderen Staaten genannt.