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Ex-Justizminister Bausback mahnt zu Gesetzestreue bei Kirchenasyl

Das Kirchenasyl steht wieder in der Diskussion. Staat und Kirche hatten sich auf ein Verfahren geeinigt. Dies muss aber auch eingehalten werden. Ein Gastbeitrag.
Kirchenasyl steht wieder in der Diskussion
Foto: Axel Heimken (dpa) | Ein Beispiel für Kirchenasyl: Flüchtlinge sind in einer Kirche untergebracht.

Das Kirchenasyl steht in einer langen christlichen Tradition. Es ist heute Ausdruck des großen humanitären Engagements von Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und Bistümern vor Ort für einzelne Menschen in Not. Der konkrete Einsatz für Flüchtlinge ist vielen ein Gebot tätiger Nächstenliebe und Ausdruck christlichen Werteverständnisses. Auch für unseren säkularen Verfassungs- und Rechtsstaat stehen humanitäre Werte im Mittelpunkt. Das Grundgesetz stellt die Garantie der Menschenwürde und der zentralen Menschen- und Bürgerrechte gemeinsam mit den Strukturprinzipien des Staates in sein Zentrum. Um dies auf Dauer zu gewährleisten, darf er keine rechtsfreien Räume akzeptieren. Davon macht auch das Kirchenasyl keine Ausnahme. Die ...

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