Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Klage gegen den Ethikunterricht als Pflichtfach an Berliner Schulen als unzulässig abgewiesen. Die Richter entschieden am Dienstag in Straßburg, das Land Berlin habe seinen Ermessensspielraum bei der Einführung des Ethikunterrichts nicht überschritten. Geklagt hatten eine 1993 geborene Schülerin und ihre Eltern. 2007 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen den Ethikunterricht abgewiesen. Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerde in allen Punkten ab. Die Lehrpläne für den Ethikunterricht sähen vor, grundlegende ethische Fragen zu behandeln, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit der Schüler.