Am morgigen Freitag soll das Gesetz zum Betreuungsgeld in erster Lesung im Bundestag erörtert werden. Ende Juni steht es in zweiter und dritter Lesung und am 7. Juli dann im Bundesrat auf der Tagesordnung. Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, soll nicht wie üblich bei die Allgemeinheit betreffenden Gesetzentwürfen noch eine Anhörung von Experten im Bundestag stattfinden. Man will das Thema offensichtlich so schnell wie möglich vom Tisch haben, auf jeden Fall noch vor der Sommerpause, in der Hoffnung, damit keinen Anlass für eine Diskussion im vermeintlichen Sommerloch zu bieten.
Die Koalition verpasst wieder eine Chance
Im Schweinsgalopp durch den Bundestag: Warum das Betreuungsgeld-Gesetz eine ausführlichere Debatte wert ist. Von Jürgen Liminski