Berlin (DT/dpa/reh) Das geplante Verbot einer nur gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid rückt näher. Der Bundesrat verzichtete am Freitag in Berlin darauf, zu dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen oder den alternativen Entwurf des Bundeslandes Rheinland-Pfalz einzubringen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll nur der, der absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für eine Begleitung als Suizidhelfer nicht belangt werden.