Berlin (DT/KNA/rg/sb) Um die Zulassung des neuen vorgeburtlichen Tests zur Früherkennung des Down-Syndroms ist eine heftige Auseinandersetzung entstanden. Umstritten ist, ob der Bluttest gegen das Gendiagnostikgesetz und Antidiskriminierungsgesetz verstößt. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), nach der Vorlage eines Rechtsgutachtens des Juristen Klaus Ferdinand Gärditz: „Bei dem Test geht es um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom.“ Sie würden auf die schlimmste Weise diskriminiert.
„Brutale Auslese von Menschen“
Heftige Kontroverse um die Zulassung des neuen vorgeburtlichen Tests zur Früherkennung des Down-Syndroms – Verbot gefordert