Berlin (DT/KNA) Der Bundestag hat sich am Donnerstag in Erster Lesung mit der rechtlichen Regelung der Beschneidung von Jungen befasst. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte dabei einen Gesetzentwurf vor, der die Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. „Die Bundesregierung bringt mit diesem Gesetz auch zum Ausdruck, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland ausdrücklich erwünscht ist“, betonte die Ministerin. Zur Debatte stand ferner ein alternativer Gesetzentwurf von 66 Bundestagsabgeordneten von SPD, Grüne und Die Linke, der eine Beschneidung erst ab 14 Jahren erlaubt.