MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Alarmstufe Rot

Warum der Streit um die Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen keine rein nationale Angelegenheit bleiben kann – Ein Zwischenruf. Von Friedrich von Westphalen
Foto: dpa | Der Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts in seiner noch nicht veränderten Besetzung, Andrzej Rzeplinski (r.), und der Richter Stanislaw Biernat (l.).

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang: Die renommierte, aus international anerkannten Verfassungsjuristen bestehende Venedig-Kommission des Europarats – immerhin 60 Staaten sind in dieser Kommission vertreten – hat entschieden, dass die von der nationalkonservativen polnischen Regierung ins Werk gesetzte Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit – angefangen von der Zahl der zur Entscheidung berufenen Richter bis hin zur Terminierung von mündlichen Verhandlungen vor dem Tribunal – „Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ in akute Gefahr gebracht habe. Des Weiteren stellte sie fest, dass ein „so noch nie da gewesener Schritt die Verfassungskrise in Polen weiter vertiefen würde“. Denn ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich