MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Wider die Geschichtsmythen

Kroatiens Völkermord-Klage gegen Serbien ist politisch und psychologisch wichtig. Von Stephan Baier
Foto: dpa | Kriegsverbrecher wie Slobodan Miloševiæ (links) und Radovan Karadžiæ handelten nicht als Privatpersonen, sondern im Namen des Serbentums und seines Staates.

Serbien hatte in den zurückliegenden Jahren einiges unternommen, um zu verhindern, was nun am Montag in Den Haag doch begann. Noch bis Freitag trägt die Republik Kroatien ihre Anklage gegen Serbien wegen Verletzung der Völkermord-Konvention vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vor. In der Hoffnung, die 1999 eingereichte kroatische Klage abwehren zu können, hatte Belgrad eine Gegenklage initiiert, um anschließend vorzuschlagen, beide Seiten könnten ihre Klagen gleichzeitig zurückziehen. Stattdessen verhandelt der IGH beide Klagen nun zusammen: Bis 14. März wird die serbische Seite ihre Argumente vortragen können. In der zweiten März-Hälfte darf dann jeder Staat auf die Vorwürfe der anderen Seite reagieren.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich