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„Tötung ohne Verlangen“

Studien belegen: Auch in Belgien töten Ärzte und Krankenschwestern Patienten gegen ihren Willen

Dass sich die Euthanasie auf dem Vormarsch befindet, ist kein Geheimnis mehr. Als einträgliche „Beihilfe zum Suizid“ wird sie bislang nur in der Schweiz geduldet. In Gestalt der „Tötung auf Verlangen“ ist sie jedoch mittlerweile bereits in den Niederlanden (2002), Belgien (2002), Luxemburg (2009) sowie in den beiden US-Bundesstaaten Washington (2009) und Oregon (1997) legalisiert worden.

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