Straßburg (DT/dpa) Im Verfahren um eine „Koranschändung“ hat das Straßburger Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das Gericht seine Entscheidung am Montag. Der 30-jährige Franzose hatte aus „Lust an der Provokation“ Seiten eines Korans herausgerissen, in Brand gesteckt und darauf uriniert. Das Video dieser Aktion hatte er im Oktober des vergangenen Jahres ins Netz gestellt und damit Empörung bei Muslimen ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Anstiftung zu religiöser Diskriminierung eine Bewährungsstrafe gefordert.