Nachdem der Deutsche Bundestag im Sommer 2011 einem Gesetzentwurf beschloss, der die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zwar grundsätzlich verbietet, sie jedoch erlaubt, wenn die Eltern bei einer natürlichen Zeugung Gefahr laufen, eine nicht näher definierte „schwerwiegende“ Erbkrankheit auf ihr Kind zu vererben oder aufgrund letaler Chromosomenschäden mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen, gibt es in Europa nur noch drei Länder, in denen der von der katholischen Kirche abgelehnte Gen-Check in der Petrischale nach künstlicher Befruchtung eine Straftat darstellt: Italien, Österreich und die Schweiz.
Schweiz: Kommt die PID?
Verbot der Präimplantationsdiagnostik soll fallen – Erste Hürde genommen. Von Stefan Rehder