Im Rückblick wird deutlich, dass der von Justizminister Heiko Maas entlassene Generalbundesanwalt Harald Range Recht hatte, als er von einem unerträglichen Eingriff der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz sprach. Denn zwei wesentliche Tatsachen sind ins Auge zu fassen: Zum einen richtete sich die Anzeige wegen des Verdachts eines Landesverrats nicht nur gegen die beiden Redakteure von „netzpolitik. org“, sondern gegen alle die Personen, welche intern und auch extern außerhalb des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Politiker des Vertrauensmännergremiums) Kenntnis von dem für das Jahr 2013 maßgebenden Haushalts- und Organisationsplan (zur Erhebung von Internet-Inhalten) hatten.
Leitartikel: Schleppenträger der Macht
Von Friedrich von Westphalen