Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Bundesregierung nicht gehindert wird, das CETA-Abkommen mit Kanada vorläufig in Kraft zu setzen, kommt nicht überraschend. Da es sich um ein völkerrechtliches Abkommen handelt, das mit Zustimmung der Bundesregierung zwischen der EU und Kanada auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts abgeschlossen wird, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung extrem hoch.
Leitartikel: Kein Politikersatz aus Karlsruhe
Von FrIedrich Von Westphalen