Wien (DT/KAP) Österreichs Justizministerium sieht in der Rechtslage zur Ehe, die Mann und Frau vorbehalten ist, kein rechtliches Problem. Das geht aus einer offiziellen Stellungnahme zur Bürgerinitiative „Ehe Gleich“ hervor. Der Gesetzgeber habe mit der Eingetragenen Partnerschaft „einen wesentlichen Schritt für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Menschen in Österreich gesetzt“. Dieses Gesetz eröffne gleichgeschlechtlichen Menschen nicht die Ehe, regle aber das Zusammenleben in weitgehender Annäherung an die Ehe.