Humane Stammzellen, die durch Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Das stellte jetzt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in einer am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung in München klar. Die Kammer begründete ihre seit langem mit Spannung erwartete Entscheidung damit, dass die kommerzielle Verwertung von Stammzellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, gegen „die guten Sitten“ verstoße.
Keine Gewinne mit der Tötung von Embryonen
Humane Stammzellen sind nicht patentierbar – Europapolitiker Liese spricht von „Riesenerfolg
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