Karlsruhe/Berlin (DT/dpa) Das erst vor wenigen Monaten reformierte Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Spätestens bis zur nächsten Bundestagswahl im kommenden Jahr muss der Gesetzgeber ein neues Wahlrecht schaffen.
Karlsruhe kippt Wahlrecht
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