Sind die von Thilo Sarrazin aufgestellten Thesen über Gene, Intelligenz und fehlende Integration von Muslimen als Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten als Vorstand der Deutschen Bundesbank zu werten? Über diese Frage muss und darf allein Bundespräsident Christian Wulff entscheiden. Doch – und da liegt bereits ein schwerer Pferdefuß – dieser hat sich bereits im Vorfeld öffentlich dahin geäußert, dass Sarrazin wegen seiner Äußerungen zu entlassen sei. Bewertet man diese Erklärung aus rechtlicher Warte, dann liegt es sehr nahe, darin das zu sehen, was im gewöhnlichen Zivilverfahren als Befangenheit des „Richters“ bezeichnet wird.
In juristischem Neuland
Der Bundespräsident ist Richter in der Causa Sarrazin. Ist er auch Partei? Von Friedrich von Westphalen