Bern (DT) Am 14. Juni sind die Schweizer aufgerufen, mittels Volksabstimmung über die von Regierung und Parlament gewünschte Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu befinden. Bei der PID werden im Labor erzeugte Embryonen vor der Übertragung in der Uterus der Frau auf genetische Auffälligkeiten untersucht. Ziel ist es, nur solche Embryonen auf die Frau zu übertragen, die genetisch unauffällig sind. Genetisch auffällige Embryonen werden, wie es im Fachjargon der Reproduktionsmediziner heißt, entweder gleich „verworfen“ oder aber der Forschung zur Verfügung gestellt.
Fällt das PID-Verbot in der Schweiz?
Eidgenossen sollen über Verfassungsänderung abstimmen – Kritiker befürchten Anstieg „überzähliger“ Embryonen. Von Stefan Rehder