Luxemburg (DT/dpa) EU-Staaten müssen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein Asyl gewähren. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-573/14). Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war.