Bis 25. Mai versuchten die großen Parteien in Europa den Bürgern zu suggerieren, sie dürften über den nächsten Präsidenten der EU-Kommission befinden. Dazu hatten fast alle EU-weite Spitzenkandidaten aufgestellt und sich im Europäischen Parlament darauf verständigt, nur jenem von diesen eine parlamentarische Mehrheit zu geben, der bei der Europawahl die Nase vorne hat. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der EU-Vertrag von Lissabon, wo es in Artikel 17 heißt: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Insbesondere ...
Das Europa der Hinterzimmer
Nicht nur David Cameron setzt auf Londons bewährte Strategie: auf Erpressung. Von Stephan Baier