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Bischöfe liberalisieren Arbeitsrecht

Neuer Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und wiederverheirateten Geschiedenen – Zustimmung von Verbänden und ZdK. Von Markus Reder
Foto: dpa | Für die mehr als 700 000 Mitarbeiter der katholischen Kirche gilt künftig ein geändertes Arbeitsrecht. Davon sind rund 590 00o in Einrichtungen und Diensten der Caritas tätig.

Es war ein langer Diskussionsprozess bis zu jener Abstimmung im Würzburger Kloster Himmelspforten, bei der mehr als zwei Drittel der Deutschen Bischöfe am 27. April für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts gestimmt haben. Man müsse noch einige Modi einarbeiten, hieß es danach, dann werde der Beschluss veröffentlicht. Dies ist am Dienstag geschehen. Die Debatte um die Neugestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes in Deutschland dürfte damit aber nicht zu Ende sein. Zum einen fiel die Entscheidung zwar mit Zustimmung der großen Mehrheit der Bischöfe, aber eben nicht einstimmig. Man wird also abwarten müssen, welche Bistümer den Beschluss, der empfehlenden Charakter hat, umsetzen und welche nicht.

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