Bonn (KAP/KNA/DT) In bayerischen Gerichtssälen sind Kopftücher und sichtbare Kreuze an der Kleidung für Richter und Staatsanwälte künftig verboten. Das geht aus dem neuen Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz hervor, das der Landtag verabschiedete. Demnach ist das sichtbare Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung nicht erlaubt. So solle die Neutralität der Richter und Staatsanwälte deutlich herausgestellt werden. Ausgenommen von der Novelle sei allerdings das Kreuz in Gerichtssälen. Siehe Seite 8