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§ 218: Wie die Linke die Beratungspflicht abschaffen will

Die Bundestagsfraktion der „Linken“ fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu entwerfen, dass die Beratungspflicht aussetzt. Als Grund wird die Coronakrise genannt. Lebensrechtler reagieren mit massiver Kritik.
Linke im Bundestag
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Ein Blick in die Linke-Fraktion im Plenum: die Bundestagsfraktion will Corona als Vorwand nutzen, um die bisherige Beratungsregelung auszuhebeln.

Die Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ hat die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“. Der dazu von der Fraktion in den Bundestag eingebrachte Antrag (Bundestagsdrucksache 19/18689) trägt den Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“.

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