Was lange währt, wird endlich gut“, weiß der Volksmund. Ob das auch für die Kommission gilt, auf deren Errichtung sich SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP bereits in ihrem Koalitionsantrag verständigt hatten, muss sich erst noch zeigen. Möglich ist auch, dass die Kommission, die auf den Namen „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hört, unter jene Ausnahmen fällt, die die Regel bestätigen. Doch dazu später mehr. In Stein gemeißelt ist bislang nur: Die Mitglieder, die der Kommission angehören werden, stehen mittlerweile fest. 18 an der Zahl, sollen sie, so will es der Koalitionsvertrag, zwei Sachverhalte prüfen.
Bioethik
§ 218 StGB, Eizellspende, Leihmutterschaft
Die Regierung beruft 18 Experten in die Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ – Ende März sollen die ihre Arbeit aufnehmen.