Es gibt sie tausendfach in Deutschland: große wie kleine, alte wie junge: Stiftungen. Seit Jahrhunderten ein Ort, an dem Menschen gemeinsam Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Wenn von einer Stiftung gesprochen wird, ist in der Regel eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemeint. Zahlreiche zum Teil jahrhundertealte kirchliche Stiftungen prägen die Stiftungslandschaft in Deutschland. Über 30 000 kirchliche Stiftungen gibt es nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Deutschland – und jedes Jahr kommen neue hinzu.
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Der 1948 in Würzburg gegründete Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der mehr als 22 000 Stiftungen. Mit über 4 400 Mitgliedern ist er der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Der Verband bezeichnet sich als „das führende Kompetenzzentrum für Stiftungen und einflussreiches Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.“ Weil wichtige gesellschaftliche Aufgaben zunehmend durch Stiftungen angeregt und getragen werden, kommt dem Bundesverband eine besondere Rolle mit Aufgaben übergreifender Koordination, Dienstleistung und Interessenvertretung zu. Übergreifendes Dach für das gemeinnützige deutsche Stiftungswesen zu sein, bedeutet für den Bundesverband neben der Interessenvertretung nach außen auch das Angebot, den Stiftungen bei ihren spezifischen Angelegenheiten und in Problemlagen zur Seite zu stehen. Neben der individuellen Beratung gehören zu seinen Dienstleistungen für Mitglieder gedruckte und elektronische Informationsdienste, die Vereinbarung von Rahmenverträgen für Stiftungen mit kommerziellen Dienstleistern (Förderpartner) sowie zahlreiche Fortbildungsangebote. Zum Service des Bundesverbandes zählt auch die Suche nach Stiftungen und Dienstleistern für Stiftungen.
Da das Stiftungswesen in seinen Erscheinungsformen vielfältig ist und sich im Gründungsprozess viele Fragen ergeben können, bietet der Bundesverband die Möglichkeit eines kostenfreien Erstgespräches. Hier kann man individuelle Fragen im Kontakt mit Experten erörtern. Für eine kontinuierliche Betreuung im Gründungsprozess ist die Mitgliedschaft lohnenswert.