Am 7. Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Konsequenz einer PID aber ist die Existenz überzähliger Embryonen mit oder ohne genetische Defekte. Sie haben keine Chance mehr, in einer Gebärmutter implantiert zu werden. Der Gesetzgeber ignorierte den Hinweis des Deutschen Ethikrates in seiner Stellungnahme zur PID vom 8. März 2011, dass bei einer Zulassung der PID bestimmt werden müsste, „wer die Verfügungsbefugnisse über die überzähligen Embryonen haben soll“. Die Legalisierung der PID verwandelte das Embryonenschutzgesetz von einem Gesetz zum Schutz der Embryonen in der Reproduktionsmedizin somit in ein Instrument der Reproduktionsfreiheit der Eltern.
Kolumne: Wem gehören die Embryonen?
Von Manfred Spieker