Obergrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu fordern, ist der zentrale CSU-Beitrag in der aktuellen Debatte zur Flüchtlingspolitik, die AfD-Empfehlung zum Schusswaffengebrauch der Grenzpolizei dann die logische Konsequenz aus dieser Forderung: Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Staat den Obergrenzenbeschluss ja durchsetzen, sonst ist er nichts wert. Wir erleben gegenwärtig eine Gespensterdebatte, die dem freiheitlichen Rechtsstaat nicht angemessen ist: „Obergrenze“ lässt sich nicht nur technisch kaum durchsetzen – außer man zieht eine Mauer hoch wie einst die DDR. Die Forderung ignoriert auch die Natur menschenrechtlicher Verbürgungen.
Kolumne: Sackgassen der Flüchtlingspolitik
Von Daniel Bogner