Am letzten Freitag wurde im Bundestag in erster Lesung über die Aufnahme der Länder Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien in die Anlage II zu § 29a AsylVfg debattiert, wodurch diese als sichere Herkunftsstaaten anerkannt würden. Damit könnten Asylbewerber innerhalb kürzester Zeit ohne besondere Prüfung abgeschoben werden. Laut BVerfG kann ein Staat nur dann als sicher eingestuft werden, wenn das für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet ist. Wenn sich zeigt, dass das nicht generell und durchgängig der Fall ist, ist laut Asylverfahrensrichtlinie (RL2013/33/EU) Anhang I (zu Art 37) das Land kein sicherer Herkunftsstaat. Auf dem Hintergrund der Expertise, die Renovabis, die Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den ...
Kolumne : Drei sichere Herkunftsländer auf dem Balkan?
Von Stefan Dartmann SJ