Das Urteil ist eindeutig: Die Hartz-4-Sätze für Kinder unter 14 Jahren sind verfassungswidrig und willkürlich. Die einschlägige Vorschrift im Sozialgesetzbuch II verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, gegen die Menschenwürde, gegen das Erziehungsrecht der Eltern und gegen das Sozialstaatsprinzip. Schlimmer kann ein Urteil eigentlich nicht ausfallen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat deshalb den Fall, der diesem Urteil zugrunde liegt, wegen der „grundrechtssensiblen“ Materie zur endgültigen Beurteilung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
Knauserig, willkürlich und zukunftsblind
Das Hartz-4-Urteil des Bundessozialgerichts ist eine Ohrfeige für die Regierung