Hamburg (DT/KNA) Nach Plänen des Bundesfamilienministeriums sollen Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf das für 2013 vorgesehene Betreuungsgeld für ihre Kinder haben. Wie die „Zeit“ (Donnerstag) berichtet, soll noch vor Ostern ein entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums verabschiedet werden. Das Betreuungsgeld soll nach Plänen der Koalition ab August 2013 allen Eltern zustehen, die Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren nicht in öffentlichen Betreuungseinrichtungen unterbringen. Im ersten Jahr sollen diese Väter und Mütter 100 Euro erhalten, im folgendem Jahr 150 Euro pro Monat.