Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über die Klage der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz entscheiden. Dies teilte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, am Mittwochabend in Karlsruhe mit. Die vom Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eingereichte Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist das bundesweit liberalste. Ebenfalls 2009 entschieden werden soll laut Papier der Antrag Bayerns, das Lebenspartnerschaftsgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar zu erklären.